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Der Insider
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Gut versichern - nicht versenken!


Warum eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung?
In der Hierarchie der Charterversicherungen ist die Skipperhaftpflichtversicherung die wichtigste, denn grundsätzlich haftet der Skipper für alle Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen - uneingeschränkt!

Im Chartervertrag steht zwar normalerweise, dass das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. Sie wissen aber in der Regel nicht, in welcher Höhe. In Spanien sind Deckungssummen von € 50 000,- durchaus üblich. Schiffe, die über Lloyds London versichert sind (dies ist in Griechenland und in der Türkei sehr häufig der Fall), sind mitunter nur bis zur Höhe des Schiffswertes (Zeitwert) versichert. Je nach Schiffstyp sprechen wir dann evtl. über EUR 25 000,- oder EUR 50 000,- oder was immer der Zeitwert ist. Dieser Wert ist immer zu gering, denn Ihre Haftung ist unbeschränkt

Die Skipperhaftpflicht deckt dieses Risiko bis zu €2,5 Mio.!

Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegen Sie sind so gut wie nie versichert. Auch dann nicht, wenn die Schiffe gemäß den in Deutschland/Österreich üblichen "Allgemeinen Haftpflichtbedingungen" versichert sind. Dies gilt auch für die meisten anderen Länder.


Sollte der Vercharterer seine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt haben (was durchaus vorkommt), haben Sie als Skipper überhaupt keine Deckung.

Für Sachschäden, die Sie am Schiff selbst verursachen (auch Totalschaden!) haften Sie persönlich uneingeschränkt, wenn Ihr Handeln als "grobe Fahrlässigkeit" beurteilt wird. "Ich handle nicht "grob fahrlässig", denken Sie vielleicht! Aber was "grobe Fahrlässigkeit" ist, ist ein dehnbarer Begriff und wird möglicherweise von einem griechischen, türkischen, kroatischen Gericht oder wo immer sich der Unfall ereignen mag, entschieden.

Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt für all diese Risiken nicht! Sie sollten dieses gesamte Haftungsrisiko nicht unbedacht auf sich nehmen. Dieses Problem ist (bei Prämienaufteilung auf 4 Personen) fast zum Preis eines Straftickets für einmal Falschparken mit unserer SkipperHaftpflicht zu lösen.

Mehr Informationen: www. YACHT-POOL. corn/charter siehe: Skipper-Haftpflichtversicherung
Rechtsfälle: Thema Skipper-Haftpflichtversicherung


Warum eine Skipper-Unfallversicherung ?
Die Skipper-Unfalltversicherung ist - nach der Haftpflichtversicherung - die zweit-wichtigste Charterversicherung und wird in ihrer Wichtigkeit häufig unterschätzt.

"Ich habe ja eine Unfallversicherung" denkt so mancher. Diese ist aber für diesen Zweck in der Regel ungeeignet. Deshalb haben wir die Skipper-Unfallversicherung aus folgendem Grund entwickelt:
Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus "gefahrensgeneigten" Sportarten aus (Tendenz steigend).

Sämtliche Unfallversicherungen decken Bergekosten (Abbergung von Personen vom Schiff) mit nur wenigen Tausend Euro. Für den Fall, daß nicht tatsächlich ein Personenunfall stattgefunden hat, erhalten Sie bei herkömmlichen Unfallversicherungen gar nichts.

Als Skipper können Sie nicht sicher sein, daß alle Crewmitglieder tatsächlich eine Unfallversicherung haben.

Im Falle eines Unfalles kann es zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem geschädigten Crewmitglied kommen, in dem dann festgestellt wird, ob Sie als Skipper ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft oder nicht.

"Machen meine Crewmitglieder nicht, sind lauter alte Freunde von mir", mögen Sie denken. Realität ist, daß ggf. die Unfallversicherung, Krankenversicherung, Ehefrau und Kinder oder wer auch sonst für die Kosten aus dem Unfall zu bezahlen hat, auf den Skipper Regreß nehmen kann, wenn ihm Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden kann.

Bleibt noch ein Problem. Bezüglich der Klärung der Frage, ob der Skipper eine Schuld trifft und die Haftpflicht zahlen muss oder kein Verschulden vorliegt und die Unfall zahlen muss.

Darüber kann es zum Streit zwischen den Versicherer kommen -nicht so bei YACHT-POOL, weil für beide Versicherungen der gleiche Versicherer zuständig ist.

Was aber ebenso wichtig ist! Die Skipper-Unfallversicherung übernimmt (je nach Ihrer Wahl) bis zu € 52 000,- an Bergekosten. Und zwar auch dann, wenn gar kein Unfall passiert ist, wenn Sie aber in Seenot geraten sind und Hilfe herbeirufen müssen. Für Bergehubschrauber werden in den Mittelmeerländern ca. € 15 000,- pro Stunde verlangt!

Die Skipper-Unfallversicherung kann alternativ für den Skipper und alle Crewmitglieder oder nur für den Skipper allein abgeschlossen werden. Je nach Ihrer Wahl wird die Versicherungssumme im Schadenfall auf alle Crewmitglieder aufgeteilt oder steht ausschließlich dem Skipper zu.

Wird der Versicherungsschutz für "Skipper & Crew" gewählt, sind alle Crewmitglieder, die mit dem Skipper an Bord sind, automatisch mitversichert (eine namentliche Nennung der Crewmitglieder ist nicht notwendig).

Mehr Informationen: www. YACHT-POOL. corn/charter siehe: Skipper- Unfallversicherung
Rechtsfälle: Thema Skipper-Unfallversicherung


Warum eine Kautionsversicherung?
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew am Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat. - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Deshalb ist die YACHT-POOL-Kautionsversicherung ins Leben gerufen. Sie gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern uneingeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit. Sie können damit chartern, wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen.

Mehr Informationen: www. YACHT-POOL. corn/charter siehe: Charter-Kautionsversicherung


Warum eine Folgeschaden-Versicherung?
Weil es passieren kann, dass Sie oder Ihre Crew an der gecharterten Yacht einen Schaden verursachen und deshalb die Yacht für die Folgecharter ganz oder teilweise ausfällt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder der Vereinbarung im Chartervertrag können Sie verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen.

Die Folgeschadenversicherung zahlt (gemäß YACHT-POOL Folgeschadenbedingungen) die berechtigten Schadenforderungen des Yachteigners ab dem vierten Ausfalltag bis zu € 13.000,-.

Auch diese Versicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt uneingeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit!

Sie können chartern, wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen (begrenzt mit der von Ihnen gewählten Länge) und solange Sie wollen.

Mehr Informationen: www. YACHT-POOL. corn/charter
siehe: Charter-Folgeschadenversicherung


Warum eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
Yacht-Pool bietet eine Versicherung an, die auf die besonderen Bedingungen des Charterns zugeschnitten ist. Sie trägt die Kosten bei einem plötzlich notwendigen Rücktritt vom Chartervertrag oder bei notwendigem Abbruch des Chartertörns. Versichert sind sowohl der Ausfall eines gesamten Törns z.B. bei Erkrankung des Skippers (oder die Kosten für einen eventuell zu mietenden Ersatzskipper) als auch anteilig den Ausfall einzelner Crewmitglieder. Auch die Anreisekosten können mitversichert werden.
Die Kosten dafür betragen im Augenblick 2,5 % der zu versichernden Summe. Man hat in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit der Abwicklung bei mehreren Fällen gemacht, in denen einzelne Crew-Mitglieder ausgefallen waren, ohne daß Ersatz für sie besorgt werden konnte. Diese Versicherung muß innerhalb einer Woche nach Abschluß des Chartervertags beantragt werden!


Weitere Unterlagen für Anfragen und Anmeldungen per PDF-Download hier: klick

Einzelheiten zu allen Versicherungen von Yacht-Pool, 85521 Ottobrunn, Schützenstraße 9, Tel. 089-609 37 77, Fax 089-609 59 73.

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