Der Insider
Doch noch neues Chartergesetz in Griechenland für 2012 möglich
30.03.2012

Stand Ende März 2012:
Die Wahlen in Griechenland finden erst am 06. Mai statt. Damit ist vorher noch genügend Zeit, dass zwei Gesetzesvorhaben das Parlament passieren könnten, die zur Erfüllung der Troika erforderlich sind. Eines der beiden Gesetzesvorhaben beinhaltet auch die neuen Bestimmungen für das Chartergeschäft.

Zur Zeit ist nicht sicher, welche Passagen von welchem Gesetz das Parlament passieren werden. Es ist aber möglich, dass das Chartergesetz doch noch vor dem Sommer verabschiedet wird und in Kraft tritt.

Segler sollten deshalb darauf vorbereitet sein, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes möglicherweise zu erwarten sind und sie bei Verstößen strafrechtlich belangt werden können. RA Rollhäuser, Athen.



Stand Mitte März 2012:
Griechenland versucht zwar alle möglichen Geldquellen zu aktivieren, um von den Schulden runter zu kommen. Rechtsanwalt Rollhäuser aus Athen berichtet für die Kreuzerabteilung des Deutschen Seglerverandes e.V. aber, dass das Gesetz in diesem Jahr aufgrund der Neuwahl des Parlaments und der wichtigeren anstehenden Aufgaben nicht zur Durchführung kommen wird.

Das geplante Gesetz sollte die nicht lizenzierte gewerbliche Vercharterung von Yachten unter strenge Strafe stellen. Geplant waren Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis und Zahlung von 15.000 bis 120.000 Euro. Allein schon die Werbung für nicht erlaubte Törns solle unter Strafe gestelle werden. Betroffen wären vor allem private Eigner, sogenannte schwarze Schafe, die ihre Yacht ohne Genehmigung an Mitsegler oder Selbstsegler in Griechenland verchartern. In anderen Regionen wie beispielsweise in der Türkei wird diese Praxis bereits seit vielen Jahren durch Linzenvergabe durch das Tourismusministerium in Ankara kontolliert und verhinder..

Die aktuelle Situation schätzt Rechtsanwalt Rollhäuser wie folgt ein:
"Seitdem klar ist, dass entweder Ende April oder Anfang Mai gewählt wird, darf man davon ausgehen, dass jetzt keine Gesetze mehr verabschiedet werden, denn das Parlament wird demnächst aufgelöst. Die Bildung der neuen Regierung wird sich in den Sommer hineinziehen; Gesetze müssen neu im Parlament eingebracht werden, so dass frühestens im Herbst Änderungen eintreten könnten.

Auch weiterhin kann man also in Griechenland mit Vereinsyachten unterwegs sein. Solange sich die Gesetzeslage nicht ändert, wird auch keine Hafenpolizei anders verfahren als bisher. Außerdem bleibt es jeder Vereinsyacht unbenommen, ein Papier mitzuführen, das ihre Eigenschaft als eben solche ausweist und damit dokumentiert, dass die Yacht den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und keine Profite erzielt werden.

Auch für Privateigner wird es keine Probleme geben, wenn sie glaubhaft erklären können, dass es sich tatsächlich um „Freunde und Verwandte“ handelt, die sie an Bord haben."


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