Aufenthaltserlaubnis wird EU-Recht angepasst Bald unbegrenzt gültige Aufenthaltserlaubnis in der Türkei möglich
09.04.2013
Im April 2013 entschied das türkische Parlament, dass im Zuge der Angleichung an europäisches Recht künftig unbegrenzt gültige Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt werden sollen. Recht darauf soll ein Ausländer bekommen, nachdem er/sie 8 Jahre ununterbrochen mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gewohnt hat. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, war bei der Ausländerpolizei noch nicht zu erfahren.
Hier noch einmal zusammengefasst die bisherige Situation:
Deutsche und Schweizer benötigen für die Einreise in die Türkei kein Visum. Sie können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen. Österreichische Staatsbürger reisen mit Visum ein. Das ist ohne weitere Formalitäten bei der Einreise in die Türkei für 15 € zu erwerben. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Für alle drei Nationalitäten gilt, dass der Eingereiste das Recht hat, innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage in der Türkei zu bleiben.
Seit im Februar 2012 in der Türkei neue Visabestimmungen eingeführt wurden, können Europäer nicht mehr wie früher gern praktiziert - das Land für einen Kurztrip nach Griechenland verlassen und bei der neuerlichen Einreise ihr Touristenvisum für drei Monate erneuern. Wer jetzt länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Türkei bleiben möchte, muss sich eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen.
Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes und der Schweiz relativ problemlos, sofern sie einen für die Dauer der beantragten Zeitspanne gültigen Pass haben (Personalausweis wird hierfür nicht akzeptiert!), über einen Bankauszug einer türkischen Bank (nicht älter als 1 Monat, von der Bank unterschrieben und abgestempelt!) finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können (pro Monat beantragter Zeit 250-300 Euro) und eine nachvollziehbare Adresse haben (Mietvertrag gültig für die Dauer des beantragten Zeitraums, Grundbuch oder vorm Notar abgegebene Erklärung eines Freundes mit Haus, für Kost und Logis des Beantragenden aufzukommen).
Wer nachweislich Besitzer eines Bootes ist, das ein gültiges Transitlog in der Türkei hat oder sich mit einem Vertrag als Personal eines privat genutzten Bootes ausweisen kann, kann eine Aufenthaltsgenehmigung für Schiffspersonal beantragen
Die Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse sind seit 2011 in Dollar festgelegt. Für das erste Jahr zahlt man 80, für weitere Jahre 60 USD. Bei erstmaliger Beantragung ist der Betrag von 198 TL für den Aufenthaltserlaubnis-Ausweis fällig, für Deutsche und Schweizer, die ohne Visum einreisen, zusätzlich eine Visagebühr von 308 TL.
Deutsche, Schweizer und Österreicher, die an Bord ihrer Yacht leben und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen 4 Passfotos, Fotokopie des Passes mit letztem Einreisestempel, den Bootsschein und das Transitlog vorlegen, nach dessen Gültigkeit sich auch die maximale Länge der Aufenthaltserlaubnis richtet. Außerdem muss noch ein im Computer ausgefülltes Antragsformular mit allen persönlichen Angaben vorgelegt werden. Sie brauchen kein Guthaben nachzuweisen und die Bearbeitung geht schneller als bei “Landbewohnern”.
Für die dauert es je nach Andrang 2-4 Wochen, bis der Antrag bearbeitet ist. Während dieser Zeit soll der Antragsteller das Land nicht verlassen. Beantragt werden kann die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der 90 Tage-Frist oder direkt ab Einreisedatum.
Im Bodrumer Raum hilft Ihnen bei den Behördengängen das Übersetzungs- und Beratungsbüro Bodrum Consulting, vertreten durch Frau Annette Hanisch. Kontakt:info@bodrum-consulting.com oder Telefon: +90 554 261 8248. Preis pro Person: 70 Euro