Der Insider




Steuern zahlen ist manchmal schwer...
Kompliziertes zur Mehrwertsteuer und CE-Klassifizierung von Segelyachten im Grenzraum der EU
von
Gerhard Franz S.Y. Musette
2. März 2009



Unserer Segelboot ist Baujahr 1996 und segelt unter deutscher Flagge. 1996 gab es für diese Boote keine CE-Zertifizierung. Das Schiff wurde auf Zypern gesegelt und es gab daher auch keine Probleme, denn Zypern war zu dieser Zeit nicht in der EU. Seit 2002 sind wir mit unserem Boot in der Türkei. Das Schiff war in "Transit", d.h. VAT (MwSt) wurde nicht entrichtet.

Für jedes Boot oder jeden Gegenstand, der in die EU eingeführt wird, muss MwSt bezahlt werden. Man kann aber nur die MwSt bezahlen, wenn der Gegenstand, der eingeführt werden soll auch ein amtlich beglaubigtes Zertifikat besitzt. Und an diesem Punkt beginnt unsere Odyssee.

Die Liste der in Deutschland ansässigen Stellen für eine nachträgliche CE-Zertifizierung, genannt PCA (post-construction assessment), sind:
Germanischer Lloyd AG, TÜV Produkt Service GmbH, Lloyds Register Quality Assurance GmbH und Fachausschuss "Verkehr"-Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert. Diese Stellen können wie schon gesagt ein PCA-Verfahren durchführen.

Am besten ist, man sucht sich den surveyor (Gutachter) seines Vertrauens, recherchiert solange, bis man meint, dieser Gutachter könnte es machen, vorausgesetzt er hat die entsprechende Lizenz. Denn gerade hier werden gerne Dokumente gefälscht und an uns Segler verkauft, welche sich dann anschliessend als "fake" herausstellen. Dann ist das Geld futsch mitsamt der gefälschten Papiere.
Teilweise als Info nachzulesen beim ADAC: Suchen unter Wassersport, und dann unter CE-Zertifizierung
Oder: www.adac.de/ReiseService/Wassersport/Aktuelles/Europa.as
Oder: www.imci.org
Oder unter Google: CE Boote und Komponenten - nachträgliche Zertifizierung.

Bei der Nachzertifizierung wird der Gutachter anhand von Checklisten das Boot besichtigen. Möglicherweise ergeben sich Änderungen oder Zusatzausrüstungen. Es muss ein Handbuch mit einer Konformitätserklärung, und mit dem Zertifikat der Prüfstelle z.B. beim TÜV SÜD PRODUCT SERVICE angefertigt werden. Dann erhält man eine Identifikationsnummer und eine Builders Plate.

Die EU-Konformitätsbescheinigung bestätigt, dass das bezeichnete Baumuster den grundlegenden Anforderungen gemäss Anhang XI der Richtlinien des Rates Nr.... und Nr.... für Sportboote entspricht. Prüfgrundlage - in meinem Fall - war ausschliesslich das der TÜV SÜD Product Service GmbH zur Prüfung überlassene Prüfmuster, sowie dessen technische Dokumentation.

Wenn dann alle Papiere vorhanden sind kann die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Wir haben uns für die MwSt-Zahlung für Zypern entschieden und wurden auch gleich beim Einklarieren in Paphos und Einlaufen in Limassol nach der CE-Zertifizierung und der Konformität gefragt. Stellen Sie sich vor, wir hätten alle Fragen verneinen müssen. Ich schätze, wir wären vielleicht noch heute im Land und hätten ein kleines Problem. Wie auch immer: Man kann sich nicht auf sein Gewohnheitsrecht
verlassen und meinen oder hoffen, wir sind noch nie kontrolliert worden, und es wird auch alles in den nächsten Jahren gut gehen. Das ist ähnlich wie Roulette, aber wir sind Segler und keine Spieler.

Grundsätzlich sagt der Zoll:
Boote und Schiffe, die auf den Namen einer außerhalb der EU ansässigen Person zugelassen sind (oder gehören) können im Zollverfahren der "Vorübergehenden Verwendung" durch Personen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind, für eine Dauer von maximal 18 Monaten abgabenfrei zum eigenen Gebrauch in der EU verwendet werden.

Die Nutzung durch Personen, die in der Gemeinschaft ansässig sind, ist dagegen nur sehr eingeschränkt möglich: im Zusammenhang mit einer Notsituation. Die Verwendung darf dann fünf Tage nicht überschreiten - gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers, sofern sich dieser ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Gemeinschaft befindet – z.B. in Vermietungsfällen.

Da ich als Käufer und Besitzer in der Gemeinschaft ansässig bin, ist eine "vorübergehende Verwendung" des Bootes grundsätzlich nicht möglich. Ich muss das Boot nach der Einfuhr unmittelbar in den zollrechtlichen freien Verkehr überführen und die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) entrichten.

Meine Ausführungen hier sollen für Segler, die am Thema interessiert sind, nur eine kleine Information sein! Sollte der eine oder andere noch Fragen dazu haben, würde ich die Fragen auch beantworten, soweit es in meinem Ermessen liegt. Ich bin kein Jurist! Und alles ohne Gewähr.

PS:
Ich muss noch einen kleinen Nachtrag machen. Mein dargestellter Bericht ist nur eine kleine zeitliche Kostprobe von dem Anfang der Zertifizierung bis zur Zahlung der MwSt. Das Prozedere auf Zypern, um die MwSt zu bezahlen, hat uns nur mal eben sechs Wochen unseres Urlaubes gekostet. Da wusste die linke Hand des Zolls manchmal nicht was die rechte Hand tun sollte, obwohl wir Freunde dort haben, die der griechischen Sprache mächtig sind. Aber wie es so ist, der Zoll hat seine hoheitlichen Rechte und Aufgaben sehr wichtig genommen, immer an der Realität ein wenig vorbei.

Ich empfehle jedem, der nach der Zertifizierung die MwSt noch zahlen will oder muss, einen ansässigen "shipping service" (Spedition) vor Ort, vorher mit den Aufgaben zu bevollmächtigen. Die arbeiten mit dem Zoll Hand in Hand und kennen alle Gepflogenheiten.

Weitere Informationen über die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) können über die Mailadresse: info.privat@zoll.de oder www.zoll.de in Deutschland angefordert werden.

Viele Grüsse
Gerhard Franz und Michaela Michels von der Segelyacht "Musette"
Mail: franmich@gmx.de


Kommentar dazu:



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Kommentar

Fritz Huppenstett, 7.4.2009
Hallo, ich dachte immer das Thema Mehrwertsteuer sei im Östlichen Mittelmeer keines. Nun lese ich hier etwas ganz anderes. Muss ich denn jetzt in Griechenland damit rechnen an die Kette gelegt zu werden, wenn ich für meinen Urlaubstörn zwischen Patmos und Rhodos aus der Türkei kommend, wo meine Yacht stationiert ist, keine MwSt bezahlt habe? Wurde deshalb schon mal jemand festgehalten und angebunden? MfG F.H.

Rainer Grimmer, 10.4.2009
Aus dem Artikel geht nicht die Werft hervor, die die SY "Musette" gebaut hat. Das könnte deswegen wichtig sein weil nach der Information des Deutschen Boots- und Schiffbauerverbandes (DBSV)Juli 1998-6 folgendes zutrifft (Annex A zur RCD 94/25/EC):

Zitat: "Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen einen weiteren Kommentar zu diesem Thema herausgegeben und ist damit dem Drängen der Verbände und nationalen Regierungen entgegengekommen. Ausgenommen von der Richtlinie sind danach: Boote die in den jetzigen EWR-Staaten vor dem 16. Juni 1998 entweder: gebaut oder in Verkehr gebracht (Kauf, Leasen, Schenken, u.ä.), oder in Betrieb genommen (ins Wasser gesetzt und gefahren) worden sind. Sie dürfen auch weiterhin wieder in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückgebracht werden ohne daß eine Zertifizierung notwendig ist". Ende des Zitates

Im englischen Text des "Annex A RCD 94/25/EC Boats from Third Countries" heisst es: "In amplification of the Commission's Comments to the Directive, the following guidance is provided on the question of the applicability of the Directive to existing boats:
Where a boat has been constructed, placed on the market or put into service in the present EEA Member States prior to full application of the Directive, then the requirements of the Directive do not apply if the boat is brought back into the EEA after 16th June 1998.
The applicability of the Directive is not dependent on where the boat was on 16th June 1998, but where it had been previously.
In very broad terms, regarding used boats from Third Countries, the Directive will only apply to boats built outside the EEA which have never been sold or used in the EEA before."
Der Annex A enthält weiteren Text der hier nicht weiter zitiert wird.

Aus vorgenannten Gründen sollte also eine Zertifizierung von Yachten aus EU Werften bei einer Rückführung in den EU Raum nicht erforderlich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Rechtslage nachträglich geändert worden wäre. Hat jemand darüber Informationen? Selstverständlich berührt das alles nicht die Frage der Nachversteuerung.
Rainer Grimmer rainer.grimmer@web.de

Justus Hauenherm, 21.4.09:
Hallo, ich lese den Kommentar von Fritz Huppenstett und muss genau wie er die Stirn runzeln! Mein Schiff, Bj. 2006, liegt ebenfalls in der Türkei und wird dort auch verchartert. Muss ich nun, wenn ich als Eigner damit nach Griechenland fahre, damit rechnen, die MwSt. auf den Kaufpreis nachentrichten zu müssen??? Bislang haben mich die Griechen nämlich nicht in dieser Hinsicht bedrängt. JH

Udo Hinnerkopf, 21.4.09
Wenn Ihre Yacht als Charteryacht in der Türkei zugelassen ist und über eine staatliche Lizenz verfügt (und Sie dies dokumentieren können), bewegen Sie sich vorübergehend im Transit und werden deshalb nach meinem Erkenntnisstand nicht belangt (vorausgesetzt Sie halten sich nicht länger als 6 Monate im EU-Raum auf).

Rainer Grimmer, 3.6.09
Nachtrag zu meinem Kommentar vom 10.4.09 Auf der website der IMCI (Zertifizierungsgesellschaft) wird in der Tat der Sachverhalt wie in dem o.a. Kommentar geschrieben bestätigt. Vgl. 1. Aufzählung unter http://imci.org/index.php?nav=90&pageId=67

Gerhard Franz, 13.6.09
Es handelt sich in meinem Bericht um eine Najad 361 Bj. 1996. Wie ich geschrieben habe, wurde dieses Schiff vor 2008 in kein EU-Land eingeführt. Somit kann es auch keine Rückführung geben. Erstmalg wurde 2008 ein europäischer Hafen, nämlich Limassol, angelaufen. D.h. ich habe zu dem Zeitpunkt das Schiff erstmalig in die EU eingeführt und musste somit VAT (Mehrwertsteuer) bezahlen.

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