Der Insider
Papierkram: Kroatien - Griechenland - Türkei und zurück
März 2013

Viel Papier auf langem Törn
Was ist zu tun? Mehrere Crews planen einen Langzeit-Törn von Kroatien in die Türkei und zurück. Die Yacht wird gechartert, unterwegs wechseln mehrmals Crews und Skipper. Wie ist das Procedere beim Ein- und Ausklarieren in Griechenland und in der Türkei?


1. Die Crew, die in Griechenland einklariert, erwirbt ein griechisches Transitlog, das boots- und nicht crewabhängig ist, d. h. das Transitlog bleibt auf der Yacht und kann für das Ausklarieren aus Griechenland mit der einen Crew und das spätere wieder Einklarieren in Griechenland der übernächsten Crew bei der Rückreise wieder verwendet werden. Siehe dazu das griechische Transitlog klick

Wenn die Behörden korrekt arbeiten legen sie dem Transitlog im Port of Entry eine Crewliste bei, die in dem Hafen, in dem der Crewwechsel stattfindet, geändert werden muss. Der Skipper muss also im Crewwechselort zur Hafenpolizei gehen und den Crewwechsel eintragen lassen. Damit dann beim Ausklarieren in die Türkei, die korrekte Crewliste vorliegt. Man sollte also schon beim Einklarieren darauf achten, dass die Hafenpolizei, die das Transitlog ausstellt, eine aktuelle Crewliste beifügt.

2. In der Türkei ist das Transitlog törnabhängig, d.h. man gibt beim Einklarieren bereits die komplette Route mit allen anzulaufenden Häfen (auch die der Folgecrew) an. Wenn der Skipper an Bord bleibt, kann der Crewwechsel auf ein dem Transitlog beigehefteten Crewwechselformular eingetragen und vom Hafenmeister des Wechselhafens bestätigt werden. Bei Komplettwechsel (Skipper und Crew) muss im Wechselhafen ein neues Transitlog erworben, ausgefüllt und vom Hafenmeister bestätigt werden, sofern der Törn an der türkischen Küste weiter geht. Am besten man wickelt das alles über einen ortsansässigen Agenten im jeweiligen Häfen ab; das ist zwar teuerer, aber die machen das in der Regel dann schon richtig. Ein- und Ausklarieren in der Türkei sind sowieso nur über einen Agenten möglich - siehe dazu die 2009 neu eingeführten Regeln


Seit 2013 wollen Passpolizei und Zoll sowohl die Yacht als auch die Insassen vor dem Ausklarieren und beim Einklarieren sehen. Das heißt die Yacht muss vor dem Behördenanleger festmachen und bei der Polizei zur Gesichtskontrolle erscheinen. Siehe dazu
klick.


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