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Der Insider
- - Tipps zum Packen des Seesacks unter den Augen des türkischen Zolls

Diese Angaben sind vom offiziellen Tourismus-Portal der Türkei übernommen. Einige der angeführten Waren sind nicht mehr zeitgemäß (Beispiel Walkman), wurden aber nicht weggelassen.

Zollfrei eingeführt werden dürfen:
Die folgenden inländischen oder auch ausländischen Waren dürfen pro Person eingeführt werden:
200 Zigaretten (1 Karton) und 5 Zigarren oder: 200 Gramm Tabak und 200 Zigarettenpapiere oder: 200 Gramm Pfeifentabak oder: 200 Gramm Kautabak oder: 50 Gramm Schnupftabak oder: 200 Zigaretten oder: 100 Zigarren oder: 500 Gramm Pfeifentabak pro Person. Außerdem ist 1.5 Kg Kaffee, 1.5 Kg Instant Kaffee, 500 Beuteltee, 1 Kg Schokolade, 1 Kg Feinbäckerei, 1 x 100 cl oder 2 x 75 cl oder 70 cl Wein und/oder alkoholische Getränke, Eau de Cologne, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz und Lotion (max. je 120 ml).

Wertgegenstände:
Um Probleme zu vermeiden sollten besondere Wertgegenstände beim Zoll angemeldet werden. Wertgegenstände, die nicht für kommerzielle Zwecke ein- oder ausgeführt werden, dürfen den Wert von 15.000 US-Dollar nicht überschreiten. Falls der Wert über 15.000 US-Dollar liegt muss über die Herkunft Auskunft gegeben werden.
Bei längerem Aufenthalt planen oder Sondergepäck erkundige man sich besser Voraus.

Elektronische Geräte:
Farbfernseher (bis zu 55 cm), Farbfernseher im Taschenformat (bis zu 16 cm), Fernseh-Radio (Kombination), eine Videoaufnahmekamera und 5 Video Kassetten, Kamera mit 8 mm (mit 10 leeren Filmen), Diaprojektor, Laptop (bis zu 128 MB), CD-Spieler, tragbares Radio, ein Walkman, Game Boy, Kassette oder Compact Disc (je max. 5) und Handy sind zollfrei.

Sportgeräte:
Ein zweiteiliges Campingzelt, ein Unterwassertauchanzug, eine Skiausrüstung, ein Surfbrett mit Segelausrüstung für Wassersportarten, ein Paar Schwimmflossen sind nicht am Zoll anzugeben.

Medizin:
Betten für kranke Passagiere, motorisierte und nicht-motorisierte Rollstühle, Gasmaske und Schutzkleidung (max. 2) sind zugelassen.

Andere Artikel:
Eine Reiseschreibmaschine, eine Kamera (max. 5 Filme), ein Kinderwagen pro Kind, ein Fahrrad pro Kind, Spielzeug (max. 10), ein Taschenrechner, ein Bügeleisen (mit oder ohne Dampfdiffusion), 1x 1.5 m Gebetsteppich aus Wolle, Kattun oder synthetischem Stoff, ein Fernglase (keine Nachtsichtferngläser!), eine Tischuhr sind zugelassen.

Steuerrückzahlung:
Mit der Steuerrückzahlung bekommt man für Waren, die man in der Türkei eingekauft hat, die Mehrwertsteuer zurück. Die Rückzahlungen gelten nur für Reisende, die keinen Wohsitz in der Türkei haben. Alle Güter sind inbegriffen. Der Mindestbetrag für eine Rückerstattung beträgt 5.000 TL. Einzelhändler, die Steuerrückzahlungen möglich machen, müssen autorisiert sein. Drei Durchschläge der Rechnung sind für die Rückerstattung notwendig. Man achte darauf, dass die Kopien unterschrieben und abgestempelt sind. Um von der Steuerrückzahlung Gebrauch machen zu können, muss das Land innerhalb von 3 Monaten verlassen werden.

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