Der Insider


Gesetz gegen Umweltverschmutzung überarbeitet
12.10.2006

Einige erinnern sich vielleicht noch an den Fall einer deutschen Yacht, die im Hafen von Kas dabei erwischt wurde, als durch die Entlüftung des Toilettentanks ein Strahl in den Hafen plätscherte. Der "Täter" hatte die Toilette abgepumpt und dabei übersehen, dass der Tank bereits voll war. Der Hafenmeister sah's und erstattete Anzeige. Der Richter musste ein Gesetz anwenden, das für die Großschifffahrt gemacht war, da es zu dieser Zeit für Yachten noch keine angepassten Regeln gab. Höhe der Strafe damals knapp DM 20.000.

Das ist einige Jahre her und wird heute so nicht möglich sein. Das Türkische Ministerium für Umwelt- und Forstwesen hat jetzt die neue "Geldstrafen-Liste bei Meeresverschmutzung" veröffentlicht. Demnach sind die Strafen gegenüber früher deutlich herabgesetzt worden.

Das neue Gesetz, angekündigt im Rundschreiben Strafen gemäß Umweltgesetz Nr. 2872 des Ministeriums für Forstwesen und Umwelt vom 7.6.2006, unterscheidet erstmals nach Arten der Verschmutzung und nach der Größe des Fahrzeuges. So wird eine große Segelyacht mit 70 Bruttoregister nach den neuen Bestimmungen mit höchstens 730 Euros bestraft werden (1 Euro sind im Okt. etwa 2 YTL).

Kann die Verschmutzung mit eigenen Bordmitteln beseitigt werden, reduziert sich die Strafe. Es wäre also möglich, dass Yachtcrews Verschmutzungen selbst reinigen können. Bleibt die Frage wie diese Bestimmung umgesetzt werden kann...

Auszug aus den neuen Bestimmungen:
Absatz a)
Die Bestimmungen gelten in Seegebieten unter nationaler Vorherrschaft und in Seegebieten unter nationaler Rechtssprechung, in Gewässern, die mit den genannten verbunden sind, in natürlichen und angelegten Seen und in Stauseen.

3) Schiffe und andere Seefahrzeuge, die Derivate (chemische Verbindungen) von Mineralölen (Bilge, Ölschlamm, Treibstoffe, Abfälle, die mit Öl versetzt sind, etc.) oder verunreinigten Ballast aussenbords befördern, werden bestraft mit: bis 20 YTL per BRT für Fahrzeuge bis 1000 BRT einschliesslich.

4) Schiffe und andere Seefahrzeuge, die feste Abfälle oder Haushaltsabfälle aussenbords befördern, werden bestraft mit: bis 10 YTL per BRT für Fahrzeuge bis 1000 BRT einschlie§lich.

Wichtig: Die Reue des Verschmutzers wird anerkannt:
Abschnitt c)
Die Strafe vermindert sich auf 1/3, falls festgestellt wurde, dass das Schiff oder Seefahrzeug, das die Verschmutzung verursacht hat, diese mit eigenen Mitteln beseitigt hat (Abschnitt 20 / I / 3. Paragraph des Umweltgesetzes).

Die Zahlung der Strafe muss umgehend erfolgen:
Abschnitt c1)
Schiffe und bewegbare Seefahrzeuge werden an das nächste Hafenamt übergeben und an der Weiterfahrt und an der Ausübung des Gewerbes behindert, sofern die Strafe nicht sofort und in einer Rate bezahlt wird oder keine Bürgschaft hinterlegt werden kann. Ein Bankbürgschaftsbrief oder die Bürgschaft des Clubversicherers wird anerkannt (Abschnitt 20 / I / 4. Paragraph des Umweltgesetzes).

Die geschilderten Inhalte entstammen dem Rundschreiben Nr. 2006/10 des Ministeriums für Forstwesen und Umwelt, veröffentlicht in Resmi Gazete Nr. 26191 vom 07.06.2006) und wurden der Internetseite von Dr. Yusuf Civelekoglu von der Service-Firma YachtWORKS in Bodrum übersetzt und von der Internetseite der Kreuzer-Abteilung entnommen.

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