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Der Insider
- Bußgelder in Sachen Mavi Kart

26.07.2015
 
Der erste Fall passierte vor Marmaris. Eine Charteryacht mit türkischem Skipper und Yacht mit Delaware-Flagge (US-Flagge) wurde vor einer Woche von der Küstenwache wegen nicht gesetzter türkischer Gastlandflagge verwarnt. Danach wurde das Transitlog kontrolliert und festgestellt, dass die beiden Gäste, die dort notiert waren, nicht mehr an Bord waren. Als auch keine Blue Card / Mavi Kart für erfolgte Tank-Absaugung an Bord war, wurde der Skipper zu 12.000 TL Strafe (ca 4.000 Euro) verdonnert.


Der Fall ist nicht ganz einfach einzuordnen, wie auch Yusuf Civelekoglu von Marinesol sagt, der unter anderem auch Repräsentant der Kreuzer-Abteilung des DSV ist:

„Der Vorfall scheint mir eher vor dem Hintergrund zu stehen, dass die Ausflaggung eines türkischen Schiffes unter US-Flagge nicht gerne gesehen wird. Eine Registrierung in der Türkei ist umständlich und kostspielig und die Beamten betrachten dies als eine Art Grauzone der Steuerhinterziehung. Die drei Verstöße in Sachen Gastlandflagge, Transitlog und Mavi Kart waren dann wohl der Anlass für die harte Strafe. Die Türkei hat derzeit im Durchschnitt pro Tag rund 500 illegale Flüchtlings-Auswanderungen. Es ist verständlich, dass die Behörden genau nachsehen, zumal das Fehlen der Gastlandfagge schon einmal bei einer früheren Kontrolle der Yacht beanstandet worden war.

Der gesetzliche Satz für das Fehlen einer Mavi Kart wurde für 2015 auf TL 11.619 festgesetzt. Das entspricht umgerechnet ziemlich genau den kassierten 4.000 Euro.

Das Vergehen ist offiziell eine “Auskunftsverweigerung” gegenüber der Küstenwache. Das Bußgeld sieht keine Abstufungen vor. Zahlt man direkt, wird dies mit 25% Nachlass „belohnt“ - man zahlt dann “nur” 3.000 Euro. Dies sei keine rechtliche Abtretung von Einspruchsmöglichkeiten - der Rechtsweg bliebe bestehen und könnte beschritten werden.

Wenn die Mavi Kart abhanden gekommen wäre und der frühere Erwerb nachgewiesen werden könne (Quittung, Zeugen), würde in einem Gerichtsverfahren der Richter möglicherweise die Strafe reduzieren.“

Fakt ist: Die Mavi Kart muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der Yacht in die Türkei bzw. nach Ankunft im Küstenstreifen der Region Mugla erworben werden. Wie überall auf der Welt schützt Unwissenheit leider nicht vor Strafe. Allerdings wird der Einreisende nirgendwo auf die Pflicht eine Mavi Kart zu erwerben, hingewiesen!

Der zweite Fall spielte sich in der Nähe von Gümüslük ab

Eine vor Anker liegende deutsche Privatyacht wurde von einem türkischen Ausflugsboot gerammt. Die alarmierte Küstenwache kam, da nicht in der Nähe, per Auto und wurde im Beiboot des türkischen Kollisionsverursachers zur deutschen Yacht gebracht. An Bord wurde zunächst nicht über den Vorfall verhandelt, sondern es wurden zuerst die Dokumente der deutschen Yacht genauestens untersucht. Da der Skipper keine Mavi Kart vorzeigen konnte, aber schon drei Wochen im Land war, wurde er zur gleich hohen Strafe von umgerechnet 4.000 Euro verdonnert.

Der Skipper beklagte anschließend, dass er von keiner Seite auf die Pflicht eine Mavi Kart zu führen und nach dieser sein Tanks absaugen zu lassen, informiert worden war. Er reklamierte zu recht, warum die Verkaufsstellen des Transitlogs nicht darauf hinwiesen, bzw. warum auf dem Transitlog kein entsprechender Hinweis abgedruckt sei oder - noch einfacher: warum die Agenten, die alleine die Transitlogs verkaufen und abwickeln dürfen, nicht gleichzeitig die Mavi Kart mit anbieten würden. (Anmerkung: Das Transitlog wird vom Ministerium für Verkehrsnachrichten- und Seewesen herausgegeben und die Mavi Kart vom Umweltministerium. Zwischen diesen beiden gibt es offenbar keine Koordination!) Nicht ganz eindeutig war, ob die Yacht außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Region Mugla einklariert hatte - dort wäre nämlich die Mavi Kart keine Vorschrift gewesen. Um so größer, weil undurchschaubar, ist die Verwirrung für neuankommende Yachten im Land.

Bleibt unterm Strich,

dass Existenz und Vorschrift der Mavi Cart nur unzureichend kommuniziert werden und die Strafen drastisch sind.


Im schieren Gegensatz dazu steht, dass das Absaugen an viel zu wenigen Plätzen an der Küste möglich ist und vor allem Gulets, aber auch Yachten, weiterhin ihre Tanks ins Meer ablassen (müssen). Hinzu kommt die Unwilligkeit mancher Häfen und Marinas sich überhaupt mit dem Angebot der Tankabsaugung zu befassen. Im Hafen von Datça ist das System zwar installiert. Auf Rückfrage wird jedoch keine Entsorgung angeboten bzw. mit dem Hinweis auf "next week" augenzwinkernd hinaus geschoben.

Und kürzlich wurde in Marmaris bei dem Versuch in beiden Marinas (Yacht Marin und Netsel) die vier Tanks einer Sun Odyssey 49 absaugen zu lassen, vom Tankpersonal erklärt, die Absauganlage sei kaputt und deshalb außer Dienst.

Dem gegenüber steht, das manchenorts vom Marina-Personal angeboten wird, die Entleerung in der Mavi Kart zwar zu bestätigen - auch wenn gar nicht abgesaugt wurde - und: je nachdem mal mit, mal ohne Zahlung der Gebühr. Dem „Insider“ ist dies beispielsweise 2014 in der Milta Marina von Bodrum angeboten worden.


Crews die Probleme mit den Behörden in Sachen Mavi Kart oder ähnlichen Vorschriften haben, können sich an Yusuf Civelekoglu wenden. Seine Mail-Daten und Adresse unter sind www.marinesol.org

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