Der Insider



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Türkischer Führerschein bei Aufenthalten länger als 6 Monate?
Anfrage von Skipper Udo Zimmerman beim ADAC
11. November 2009



Sehr geehrte Damen und Herren,

benötige ich als deutscher Staatsbürger einen türkischen Führerschein, wenn ich mich ohne Unterbrechungen länger als 6 Monate in der Türkei aufhalte?

MfG Udo Zimmermann



Sehr geehrter Herr Zimmermann,

nach Rückfrage bei unseren türkischen Vertrauensanwälten können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Bei längeren Aufenthalten als sechs Monaten reichen der deutsche Führerschein plus der internationaler Führerschein nicht mehr aus. Vielmehr wird eine notariell-beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins benötigt. Möglicherweise kann eine Beglaubigung der Übersetzung auch durch die türkische Botschaft vorgenommen werden. Dort kann Ihnen auch das Verfahren der Umschreibung in einen türkischen Führerschein erläutert werden.

Bei Aufenthalten von über einem Jahr muss der deutsche Führerschein in einen türkischen Führerschein umgeschrieben werden. Bei der Umschreibung des deutschen Führerschein in einen türkischen, wird der deutsche Führerschein in der Regel eingezogen und über das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt.

Sollten Sie dann in der Zukunft wieder Wohnsitz in Deutschland nehmen, können Sie den deutschen Führerschein erneut beantragen und erhalten diesen dann im jetzigen Umfang neu ausgestellt.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Markus Heberlein ADAC Juristische Zentrale Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel.: 089/7676-3629, Fax: 089/7676-2599
mailto: markus.heberlein@adac.de



Eine Anfrage an das türkische Verkehrsamt ergab folgende Aussage (siehe unten). Demnach reicht es wohl aus, wenn eine notariell- beglaubigte Übersetzung des deutschen Führscheines mitgeführt wird.

Karayollari Trafik Yönetmeliginin 88/B maddesi Türk Vatandaslari için geçerlidir. Yürürlükte olun mevzuatta yabancilar hakkinda bir kisitlama yoktur.
Ayrica, Almanya ile Ülkemiz arasinda sürücü belgelerinin karslikli taninmasi ile ilgili ikili veya çok tarafli herhangi bir resmi anlasma bulunmamaktadir.
Iyi günler dileriz S.B.


Kommentar dazu:



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