Achtung:
Wichtige Information für alle, die nach GR ausklarieren
Sommer 2013

Seit 2013 muss bei der Ausreise einer Yacht mit ausländischer Flagge entweder das Transitlog der letzten Einreise in die Türkei beim Zoll vorgelegt werden oder das genaue Datum der Einreise genannt werden. Es geht darum nachzuweisen, dass die Yacht nicht länger als die erlaubten 5 Jahre im Land ist - egal ob Privat- oder Charteryacht!



Transitlog nur noch über Agenturen und via Internet
Juni 2009
Seit 2013 muss bei der Ausreise entweder das Transitlog der letzten Einreise in die Türkei beim Zoll vorgelegt werden oder das genaue Datum der Einreise mitgeteilt werden. Es geht dabei darum nachzuweisen, dass die Yacht unter ausländischer Flagge nicht länger als die erlaubten 5 Jahre im Land ist.

War es bisher relativ leicht und unkompliziert ein türkisches Transitlog bei den zuständigen Behörden zu erwerben und im Alleingang abfertigen zu lassen, so ist seit Frühjahr 2009 eine neue Regel eingeführt, die das Procedere für den Yachteigner (nicht den Charterer - siehe weiter unten) komplizierter macht.


Das neue Transitlog 2009 kann nur noch von einer anerkannten Stelle (Agent, Marina, Charterbasis) mit Computer ausgefüllt werden

Hintergrund:
Die türkischen Behörden wollen über diesen Weg eine bessere Kontrolle über die Ausstellung des Transitlogs und damit über die Yachtbewegungen an ihrer Küste, und über die Zahlung der Gebühren erreichen. Deshalb ist es für ausländische Yachteigner, die kein eigenes Bankkonto und keine sogenannte Bürgernummer verfügungen nur über eine Agentur möglich ein Transitlog zu beantragen und abzuwickeln. Bisher können die Agenten die Gebühren für ihre Dienstleitung selbst bestimmen - was erhebliche Unterschiede zur Folge hat.

Der Formularsatz "Transitlog" (YABANCI BAYRAKLI YATLAR) wird auch in Zukunft bei den Seehandelskammern in den Häfen, bei den Marinas und den Agenturen gekauft werden können. Dann beginnt aber schon das Problem, denn die Daten zur Yacht, zur Besatzung und zur geplanten Route müssen per Computer eingegeben und über einen vorgegebenen Drucker ausgedruckt werden. An dieser Stelle scheitert der ausländische Yachteigner, denn er hat im Zweifelsfall weder den Computer noch den vorgegebenen Drucker an Bord.

Nun geht es ans Bezahlen. Dazu ist ein Konto bei einer türkischen Bank erforderlich, über das nur türkische Staatsbürger bzw. Agenturen verfügen. Über dieses Konto werden alle anfallenden Gebühren via Internet abgebucht. Dabei geht es nicht um die Liegegebühren in einer Marina, die werden im Marinabüro gegen Rechnung in bar oder per Kreditkarte bezahlt. Sondern es geht um die Gebühren, die der türkische Staat erhebt, um das Transitlog-Verwaltungssystem und einen Teil der Küsten- und Hafenpflege zu finanzieren. Grundlage für die Gebühr sind die Nettoregistertonnen (NRT) der Yacht. Für kleinere Yachten bis 11 NRT fallen keine Gebühren an. Bei 11 bis 50 NRT beträgt die Gebühr 6,90 TL, nach Kurs 7.9.09 EUR 3,23. Ab 30 NRT kommen zusätzlich Leuchtfeuergebühren dazu.

Die Bezahlung beider Gebühren ist für ausländische Eigner nur über eine Agentur möglich, da er selbst keinen Internetzugang zu einem eigenen Konto bei der Garanti Bankasi (Hafengebühren) und der Ziraat Bankasi (Leuchtfeuergebühren) hat. Mit den Belegen über die erfolgte Einzahlung und dem Transitlog könnte der Ausländer nun zum Hafenamt (Liman Baskani) gehen und sich das Transitlog ausdrucken lassen, um dann mit dem üblichen Rundgang zum Hafendoktor, zur Passpolizei, zum Zoll und schließlich wieder zum Hafenamt den Vorgang abzuschließen. Die Agentur, die den Zahlvorgang via Internet abgewickelt hat, wird aber anbieten, diesen Gang für den Yachteigner zu übernehmen, da dieser unter Umständen Zeit und Nerven kostet. Dieser Service kostet zusätzlich und wie in unten stehenden Mails zu lesen, kann die Servicegebühr je nach Hafen und Agent unterschielich hoch ausfallen.

Yusuf Civelekoglu von der Firma yachtWorks, der gleichzeitig Repräsentant der Kreuzerabteilung des DSV ist, schreibt dazu:

"Wie bei anderen Umstellungen von Verwaltungsverfahren auch, ist zu erwarten, dass das noch sehr holprige Prozedere bald in ein praktisches, durchführbares, Verfahren weiter entwickelt wird. Bis dahin wird das neue Prozedere in verschiedenen Häfen noch eine gute Weile verschieden interpretiert und durchgeführt werden.
Die Marinas und die Seehandelskammern sind für eine Vereinfachung des Verfahrens, während die Administration Gelegenheit sieht, den langjährigen Wunsch zu erfüllen, bei fremd beflaggten Yachten eine „belangbare” Ansprechstelle in Form eines Agenten zu haben."

Charterer sind von dieser Regel nicht unmittelbar betroffen, da die gesamte Transitlog-Abwicklung von der jeweiligen Charterbasis für sie erledigt wird. Sie müssen lediglich dafür sorgen, dass die Crewliste komplett ca eine Woche vor Ankunft bei der Basis vorliegt (Name, Geburtsdatum, Nationalität und Passnummer der Crewmitglieder), damit die Basis das Transitlog schon vorab beantragen kann. Wird die Crewliste erst beim Check-in übergeben, kann es zu Verzögerungen kommen und die Yacht im schlimmsten Fall erst am Sonntagnachmittag - oder noch schlimmer - am Montagmittag auslaufen.


Hier die bisherige Entwicklung chronologisch:

Neue Regel bei der Abwicklung des türkischen Transitlogs
7. April 2009

Ab diesem Jahr soll das Transitlog-Procedere in türkischen Häfen und Marinas etwas anders ablaufen als bisher. Carmen und Peter Scheureck berichten nach Ihrer Rückkunft vom März-Törn nach Rhodos über die neuen Regeln. Sie schreiben:

"Wie wir jetzt erfahren haben sollen Yachten ab diesem Jahr nur noch mit einem Agenten einklarieren können."

Der Insider hat recherchiert, ob diese Regel nur in Marmaris gilt oder in allen Häfen. Ergebnis: die Abwicklung von Transitlogs soll ab jetzt nur noch über das Internet möglich sein, und auch nur türkischen Staatsbürgern, die ein türkisches Bankkonto haben. Das Transitlog wird digital ausgefüllt und der Schiffsführer bekommt einen Ausdruck davon. Vermutlich wollen die Behörden damit einen besseren Organisationsablauf und Missbrauch verhindern. Als offizieller Grund wird generell die Computerisierung der Systeme angegeben. Folge: Die Bestellung via Internet kann für Ausländer nur über einen zwischengeschalteten Agenten erfolgen.

Da Agenten diese Leistung nicht kostenlos erbringen wird das türkische Transitlog in Zukunft etwas teuerer werden. Kostete der Formularsatz bisher 30 US-$, kalkulieren die Agenturen in Zukunft die Internetgebühren plus ihre Nebenkosten dazu. Bei Arma Yachting in Bodrum zahlt man für eine Yacht unter 49 Tonnen 30 US-$ für das Transitlog plus 44 TL Gebühr (zusammen 43 EUR*) und über 50 Tonnen 30 US-$ Transitlog plus 55 TL Gebühr (zusammen 50 EUR*). In diesem Preis ist der Behördengang nicht enthalten. Den kann nach wie vor der Eigner bzw. Skipper selbst vornehmen. *)Stand Anfang April 09

Lässt man den Agenten auch den Behördengang machen, so zahlt man zusätzliche Servicegebühr. Wenn es ums Ein- bzw. Ausklarieren geht, mehr, da der Rundgang zu Passpolizei, Zoll, Hafenmeister und ggf. auch den Hafendoktor erfolgt. Geht es dagegen "nur" um einen Törn an der türkischen Küste, weniger. Carmen Scheureck berichtet:

Beim Agenten in Marmaris zahlten wir beim Einklarieren für das Transitlog 95 TL plus die Agentengebühr von 50 EUR, macht zusammen um die 95 EUR. Beim Ausklarieren wird der Agent wieder fällig, also kompletter Behördengang plus Agent - für eine Ein- und Ausreise zusammen plus-minus 190 EUR.

Offenbar ist der Agent in Marmaris nur bereit gewesen das Transitlog zu verkaufen, wenn er auch mit der Abwicklung bei den Behörden beauftragt wurde. Dies scheint aber nicht zwingend erfoderlich. Im Prinzip soll es wohl so sein, dass man das Transitlog bei einem lizenzierten Agenten kauft und dann entscheiden kann, ob man diesen auch mit dem Behördenprocedere beauftragt oder dieses selbst erledigt. Entsprechend höher oder niedriger sind die Gebühren. Wahrscheinlich muss man mit den Agenten handeln.
Das neue Transitlog: klick

Fazit nach Einführung der neuen Regel
7.1.2010

In manchen kleineren Häfen war es im letzten Jahr noch so, dass man selbt ohne Agenten ein- bzw. ausklarieren konnte. In den görßeren Häfen wie Bodrum, Datça, Marmaris und Kas dagegen wurde man an einen Agenten verwiesen. In anderen Häfen hat es problemlos geklappt. Auch die Kosten waren unteschiedlich. In Finike machte es die Marina für 60 TL (zuzügl. Transitloggebühr). Ausklarieren war frei. Der Marina-Direktor kündigte an, dass in Zukunft auch ein Agent eingesetzt werden soll. Auch die Kosten für das Ausklarieren waren unterschiedlich. In manchen Häfen konnte man es selbst machen, in anderen wurde man an den Agenten verwiesen. In Kas kostete es 30 EUR, in Marmaris und Bodrum bis zu 120 EUR.

Man könnte das Procedere auch selbst machen, wenn man 1. Türkisch spräche und 2. ein Bankkonto bei einer türkischen Bank hätte. Alle Angaben zu Schiff, Crew und Route werden nämlich online über eine Eingabemaske in türkischer Spreche eingefordert und in einer Datenbank gespeichert. So haben die Behörden von jedem Hafen Zugriff auf die Daten. Außerdem bräuchte man einen speziellen Drucker, der die Daten im Transitlog mit extrem kleiner Schrift druckt - das Formular muss ja handlich bleiben. Der Agent ist nur deshalb erforderlich, weil 99,9% der ausländischen Yachteigner diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Bei Chartercrews ist das ohnehin anders: da erledigt die Basis das Procedere.

Letzlich muss man den Aufwand akzeptieren, schließlich ist die Grenze Griechenland-Türkei die Außengrenze der EU. Da diese bisher sehr durchlässig war (siehe Menschenschmuggel) besteht die EU auf mehr Kontrolle. Das Ergebnis ist u.a. der Transitlog-Aufwand.


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