Der Insider

Ergänzung von Yusuf Civelekoglu

www.marinesol.org
21.10.2014

Es liegt nun ein Rundschreiben vom Untersekretariat zuständig für die Schatzkammer und für den Außenhandel vor. Gesetzesanzeiger Nr. 29149 vom 18.10.2014.

Demnach lautet Paragraph 1 (3): "Versicherungsschutz nach dem Paragraphen 51 nach der "Verordnung für Seetourismus", nach dem Ministerialbeschluss vom 29.6.2009, Nummer 2009/15212, ist von diesem Rundschreiben nicht betroffen."

Charterschiffe in der Türkei werden nach der eben besagten "Verordnung für Seetourismus" geregelt und sind demnach nun nicht betroffen und müssen, nach wie vor, keinen P&I Schutz vorweisen.

Desweiteren ist keine Frist angesagt.

Paragraph 7 (1) besagt, dass die Verordnung vom 19.7.2014 nun außer Gültigkeit gestellt ist....

Ergänzend: Paragraphen 51 (2) der "Verordnung für Seetourismus" lautet: Alle Betreiber von Fahrzeugen für den Seetourismus, müssen für alle Fahrzeuge, die in deren Bescheinigungen vorgewiesen werden, Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden an Fahrgäste und an Drittseiten (sic) vorweisen.

Originaltext aus Resmi Gazete: klick


Gute Nachricht: Behörden ziehen umstrittene Versicherungspflicht zurück
15.10.2014

Mit Erleichterung haben Yacht-Versicherer zur Kenntnis genommen, dass die sogenannte P & I Club Versicherung für Yachten gecancelt wurde. Das gab die türkische Seehandelskammer bekannt, nachdem sie gegen das Gesetz vor Gericht Einspruch eingelegt hatte.

Vor einigen Monaten war die Vorschrift erlassen worden, dass alle kommerziell genutzten Yachten, also auch Charterschiffe, den eigentlich aus der Großschifffahrt stammenden Versicherungsstandard einführen sollten. Da diesen aber keine der bisherigen Yacht-Versicherungen bieten konnte, hatten einige türkische Agenten den Betreibern von Charteryachten angekündigt, sie würden ab 15.Oktober keine neuen Transitlogs mehr bekommen.

Pantaenius, Yachtpool und weitere Yacht-Versicherer hatten die neue Regelung als überflüssig kritisiert, da sie überzogen sei. Kein anderes Land Europas schreibt eine so hohe Deckung vor.

Laut Seehandelskammer sind Freizeitschiffe aller Größen, einschließlich kommerziell genutzter Yachten nun von der P & I Pflicht befreit. Die Information soll auch bereits auf Rückfrage von den zuständigen Behörden in Ankara bestätigt worden sein.




Wirbel um Versicherungspflicht
07.09.2014

Insider-Leser Rainer von der SY „Magellan“ berichtet von einer unerwarteten Auskunft ihres Yacht-Agenten in Marmaris:

"Nach gestriger Information unseres Agenten Ginogroup ist eine neue Pflichtversicherung für Yachten beschlossen und eingeführt. Es sind bisher nur wenige Versicherungsgesellschaften zugelassen. Die Folge der neuen und für europäische Charteryachten völlig überflüssigen Vorschrift könnte sein, dass viele Eigner aus der Türkei abwandern und auch viele Charteryachten verlegt werden.“

Dahinter steht tatsächlich eine neue gesetzliche Regelung, die vor einigen Monaten im türkischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde und ab dem 15. Oktober in Kraft tritt. Sie schreibt für alle kommerziell genutzten Schiffe eine Versicherung nach dem Standard „P+I Club“ vor, der aus der Berufsschifffahrt stammt. Und das auch für Yachten unter ausländischer Flagge, nicht nur der türkischen. ABER: Private Eigner, die ihr Schiff nicht verchartern, sind von der Regelung nicht betroffen!

Bei dem „P+I Club“ Standard handelt es sich um ein Rahmenwerk, das sehr große Haftungsrisiken von Versicherungen decken soll, etwa durch Umwelt- oder Personenschäden, die manche normale Verträge nicht abdecken. Für diesen Zweck haben einige Versicherer Geld in einen Pool eingezahlt und schütten es in solchen Extremfällen aus. Das Unglück der "Costa Concordia" macht deutlich, für welche Extremfälle solche Absicherung gedacht ist.

Das zuständige türkische Ministerium hat nun eine Liste mit Versicherungen veröffentlicht, die diesen Standard erfüllen, also für Charteryachten ab 15. Oktober in Frage kommen. Allerdings taucht auf dieser Liste keine der gängigen Yacht-Versicherungen auf, da diese keine P+I Club Mitglieder sind. Kein einziger Yacht-Versicherer erfüllt zurzeit in Europa diesen Standard. Auf Nachfrage erklärte Dr. Friedrich Schöchl vom Versicherungsmakler Yacht-Pool in München auch warum: "Wir halten die Regelung für maßlos übertrieben für Charteryachten. Kein einziges europäisches Land hat vergleichbar hohe Auflagen. Die Risiken für solche extremen Folgeschäden sind bei Yachten praktisch gleich null." Die Münchener gehen davon aus, dass die türkische Regierung den Passus im Zuge einer Harmonisierung ihres Rechtes mit EU-Gesetzen angepasst hat und die Auswirkungen nicht in vollem Umfang abgeschätzt hat. Bei Yacht-Pool ist man deshalb zuversichtlich, dass es für Yachten noch eine Ausnahmeregelung geben wird.

Auch der Hamburger Versicherungsmakler Pantaenius arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung des Problems, eine konkrete Lösung ist aber noch nicht gefunden.

Doch vielleicht löst sich das Problem ganz von selbst: Nach Angaben von Dr. Yusuf Civelekoglu, mit seiner Firma Marine Solutions Brancheninsider und mit guten Kontakten zur türkischen Seehandelskammer, berichtet er von der neuesten Entwicklung: "Die Seehandelskammer hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Regelung beantragt. Ziel ist es, das Inkrafttreten am 15.Oktober auszusetzen"
. Ähnlich wie in Deutschland muss so ein Antrag vom Gericht kurzfristig entschieden werden. Es ist also gut möglich, dass die Regelung verschoben wird.

Das würde den Versicherern zumindest mehr Zeit geben, Lösungen zu finden. Die könnten so aussehen, dass türkische P+I Club Versicherungen den deutschen Anbietern die Zusatzdeckung verkaufen. Dafür sind zurzeit aber noch eine Minimum-Gebühr von 1.800 Euro im Gespräch, was angesichts des minimalen Risikos sehr teuer erscheint.

Die Hintergründe der Regelung ordnet Dr. Yusuf Civelekoglu so ein: "Die Verordnung ist schon lange geplant und auch angekündigt worden, die Umsetzung wurde jedoch mehrfach durch Fristverlängerungen verschoben". Die Zielrichtung der Verordnung scheint ihm aber mehr die Passagierschifffahrt zu sein. Es gibt viele Ausflugs- und Fährschiffe, vor allem einheimische Holzschiffe, die viele Passagiere befördern. Dort macht eine angemessen hohe Abdeckung Sinn.

Zurzeit gibt es also keine befriedigende Antwort für die Eigner von Charterschiffen, die nun abwarten müssen, wie Behörden und Versicherer das Problem lösen. Die meisten Versicherer ließen aber durchblicken, dass kein Eigner seine Police kündigen müsse, man werde die Verträge notfalls anpassen.

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