Der Insider


Zollverschluss anders als früher
9.1.2006

Eigner, die das Land vorübergehend verlassen und ihre Yacht in der Türkei liegen ließen, waren bis 2002 verpflichtet, ihr Boot unter Zollverschluss zurück zu lassen. Für den Zollverschluss musste ein eigenes Transitlog gekauft und EUR 25 an die Marina bezahlt werden. Kehrte der Eigner zurück, wurde zur Aufhebung des Zollverschlusses nochmals eine Gebühr von EUR 25 erhoben. Diese Regel ist seit 2002 entfallen.

Wenn von einzelnen Marinas noch immer die ursprüngliche Gebühr verlangt wird, so ist man dort entweder noch immer nicht up-to-date, oder man kassiert Gebühren, die nicht mehr zulässig.

Eigner, die ausreisen, müssen jetzt nur noch:

1. Ihre Yacht in einer Marina (oder Werft), die dafür vom türkischen Staat lizenziert ist, einstellen und dies in einem schriftlichen Dokument bestätigen lassen.
2. Das Transitlog bei der Marina abgeben, die es beim Zoll mit der schriftlichen Erklärung (siehe 1) hinterlegt, bis der Eigner zurück kommt. Während der Abwensentheit des Eigners verfällt das Transitlog dann wenn der Auslandsaufenthalt länger als 1 Jahr beträgt. Kommt der Eigner dann zurück ist ein neues Transitlog zu erwerben. Seine Gültigkeit bleibt erhalten, wenn die Jahresfrist der Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.

Durch die Änderung der Zollregel für ausländische Yachten ist die Aus- und Einreise von Eignern erfreulicherweise wesentlich vereinfacht worden. Dies ist die zweite positive Nachricht aus dem Zoll, nachdem auch der Eintrag der Yacht in den Pass schon Ende 2001 aufgehoben wurde - siehe klick.

Wichtig ist, dass die Yacht NICHT in einer Bucht oder in einem nicht lizenzierten Gemeindehafen zurückgelassen wird. Allen Eignern wird empfohlen sich strikt an die neue Regel zu halten, da bei Regelverletzungen die Zollbehören auf die Idee kommen könnten, zurückzurudern und wieder das alte Procedere einzuführen. Übrigens drohen Strafen, wenn heraus kommt, dass ein Eigner abgereist ist und sein Schiff nicht in einer vorgeschriebenen Marina oder Werft mit der dazu gehörigen schriftlichen Erklärung abgestellt hat.

Mehr zum Transitlog: klick


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