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Yachtkauf in der Türkei: Wie richtig abwickeln?
29.12.2015
Noch gehört die Türkei nicht zur EU, der private Kauf einer Yacht läuft deshalb etwas anders ab, als es Eigner aus heimischen Gewässern kennen. Ein paar Hinweise zum richtigen Vorgehen. Immer wieder erreichen den Insider solche oder ähnliche Fragen: „Ich möchte in der Türkei eine gebrauchte Yacht kaufen. Sie läuft unter deutscher/türkischer/amerikanischer Flagge, worauf muss ich beim Kauf achten? Und werden Steuern oder Gebühren fällig?“
Oder man kann wie im Kommentar von Seyit Kivilcim angeregt, einfach mit dem neuem Bootsschein, dem Kaufvertrag und neuem Versicherungsschein bei den türkischen Hafenbehörden ein neuesTransitlog ausstellen lassen. Die Yacht muss dazu nicht das Land verlassen. Es sei denn die 5-Jahresfrist sitzt einem im Nacken (siehe weiter unten!). Wichtiger Hinweis von Yusuf Civelekoglu, marineSOLUTIONS:
Ist ein in der EU versteuertes Boot drei Jahre non-stopp nur in der Türkei oder einem anderen Nicht EU-Land gesegelt, ohne nachweislich in Griechenland oder einem anderen EU-Land gewesen zu sein (Papiere vom Ein-Ausklarieren/Liegeplatzvertrag o.ä.), verliert es seinen Status als „EU-Ware“. Wichtig ist außerdem, dass die Yacht nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Türkei lag. Die türkischen Behörden fordern, dass ausländische Yachten im Transit mindestens einmal alle 5 Jahre ausklariert haben und dann wieder eingereist sind. Meist genügen ein, zwei Tage im Ausland. Ansonsten fällt Überziehungsstrafe an, die je nach Zeitdauer der Überschreitung erheblich sein kann. Die Folge: Es kann passieren, dass beim nächsten Einklarieren in der EU Zöllner den Zeitwert des Bootes zum nationalen Steuersatz Zwangs-Nachversteuern. Bislang achten zumindest griechische Behörden aber nicht darauf. Das die bei der aktuellen Finanz-Krise so bleibt, ist aber keinesfalls sicher. Also möglichst einen MwSt-Nachweis geben lassen (am besten Original-Rechnung mit Nachweis als Kopie), damit es keine Probleme gibt. Vor einem Kauf ist ein professionelles Gutachten („Prepurchase Survey“) zum Zustand des Schiffes empfehlenswert. Insbesondere bei den wunderschönen, aber für Laien kaum bewertbaren, Gulets. Manchmal hat der Verkäufer ein eigenes Wertgutachten erstellen lassen, manchmal nicht. Dieses Gutachten hat nur beschränkten Wert, da es eine Einschätzung eines Gutachters für den Verkäufer darstellt. Erst bei einem Prepurchase Survey im Auftrag des Käufers wird das Schiff im Interesse des Käufers und aktuell technisch geprüft. In vielen Ländern sind solche Gutachten mittlerweile üblich, um sich vor teuren Überraschungen nach dem kauf zu schützen. Je nach Aufwand starten die Preise bei ca. 1500-1800 Euro für eine Einschätzung des Zustands von Rumpf, Rigg, Maschine und mehr. Je nachdem wie genau Investitionsbedarf und einzelne Komponenten untersucht werden, steigen die Kosten deutlich an.
Günter Babinski, ehemaliger Bootsbauer aus Hamburg und Skipper, der in Marmaris wohnt. Beschreibung auf dem Insider: www.insidersegeln.com/aktuell/Babinski.php |
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