Der Insider

Yachtkauf in der Türkei: Wie richtig abwickeln?

29.12.2015

Noch gehört die Türkei nicht zur EU, der private Kauf einer Yacht läuft deshalb etwas anders ab, als es Eigner aus heimischen Gewässern kennen. Ein paar Hinweise zum richtigen Vorgehen.

Immer wieder erreichen den Insider solche oder ähnliche Fragen: „Ich möchte in der Türkei eine gebrauchte Yacht kaufen. Sie läuft unter deutscher/türkischer/amerikanischer Flagge, worauf muss ich beim Kauf achten? Und werden Steuern oder Gebühren fällig?“

Dazu gibt es verschiedene Szenarien, die eine etwas ausführlichere Antwort nötig machen.


1. Fall:
Das Schiff gehört einem deutschem Eigner und segelt unter deutscher Flagge. Dann ist das Vorgehen relativ einfach. Sie lassen sich vom Deutschen Segler Verband (DSV), dem Deutschen Motoryachtverband oder dem ADAC einen neuen Internationalen Bootsschein (nach Vorlage des Verkaufsvertrages) ausstellen, in dem der Käufer dann als neuer Eigner eingetragen ist. Der höherwertige Eigentumsnachweis ist das Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), da dort als Eigentumsnachweis neben dem Kaufvertrag auch eine schriftliche Bank-Bestätigung vorgelegt werden muss, dass die Gelder zum Verkauf des Vorbesitzers auch wirklich geflossen sind.
Die Yacht ist nun aber noch über das Transitlog in der Türkei unter dem Namen des alten Eigners bei den Behörden gespeichert. Um das zu ändern kann man entweder aus der Türkei ausklarieren, und z.B. nach Rhodos segeln. Dort, natürlich gemeinsam mit dem Verkäufer, den Verkauf (ohne die griechische Behörden) vornehmen und im Kaufvertrag Datum und Ort kenntlich machen. Danach (mit oder ohne den Verkäufer) an die türkische Küste zurück segeln und mit dem neuem IBS (Intern. Bootsschein) oder Flaggen-Zertifikat ein neues Transitlog auf den Namen des neuen Eigners erwerben. Fertig. Achtung: Eine Ausstellung eines Flaggenzertifikates dauert deutlich länger als ein Internationaler Bootsschein, je nach Saison leicht mehrere Wochen!

Oder man kann wie im Kommentar von Seyit Kivilcim angeregt, einfach mit dem neuem Bootsschein, dem Kaufvertrag und neuem Versicherungsschein bei den türkischen Hafenbehörden ein neuesTransitlog ausstellen lassen. Die Yacht muss dazu nicht das Land verlassen. Es sei denn die 5-Jahresfrist sitzt einem im Nacken (siehe weiter unten!).

Wichtiger Hinweis von Yusuf Civelekoglu, marineSOLUTIONS:
Dieser Weg funktioniert auch - hin und wieder. Ganz im Ermessen des jeweiligen Hafenamtes, das manchmal die "entgangene Verkaufssteuer" hinterfragen kann - auch bei fremdbeflaggten Schiffen. Der Weg über das Ausklarieren und wieder Einklarieren ist der sichere und trägt auch den Bonus, dass hiermit die MwSt-Situation bei den griechischen Behörden geklärt wird (siehe ebenfalls unten!)


2. Fall:
Segelte die Yacht unter türkischer Flagge, dann ist sie gewöhnlich in eines der Register der großen Häfen wie Istanbul, Izmir oder Antalya eingetragen und muss aus diesem ausgetragen werden. Das sogenannte „Deflagging“. Dazu muss ein türkischer Verkaufsvertrag bei einem türkischen Notar gemacht werden. Die hohen Kosten, die entstehen, werden entweder geteilt, oder ganz vom Käufer oder Verkäufer übernommen, je nach Vereinbarung. Dieser Punkt sollte unbedingt zuvor abgesprochen werden! Der Eigner-Wechsel fände dann vor Ort in der Türkei statt. Zum Abschluss ebenfalls einmal ausklarieren und nach ein, zwei Tagen im Ausland mit den neuen Papieren (Käufer als neuer Eigner) wieder in der TR einklarieren. Der Verkäufer muss dabei nicht mit an Bord sein.


3. Fall:
Die Yacht aus Steuergründen unter amerikanischer (fast ausschließlich Delaware) Flagge eingetragen ist. In solchen Fällen liegen dem Insider keine Erfahrungen vor! Erfahrungen und Tipps sind herzlich willkommen!
Aber: Die Delaware-Flagge ist nach Auskunft von Gutachtern KEIN Eigentumsbeleg! In solchen Fällen also unbedingt die Eigentumsverhältnisse verbindlich klären lassen, am besten mit Hilfe eines Gutachters!


Steuern fallen für den Käufer keine an, wenn das Boot unter deutscher Flagge fahren soll. Kosten können für türkischen Notar und türkischen Registeraustrag anfallen.


Eine wichtige Frage ist noch, ob für die Yacht vom deutschen Voreigner Mehrwertsteuer in der EU bezahlt wurde – und wie lange er ununterbrochen in der Türkei war!

Ist ein in der EU versteuertes Boot drei Jahre non-stopp nur in der Türkei oder einem anderen Nicht EU-Land gesegelt, ohne nachweislich in Griechenland oder einem anderen EU-Land gewesen zu sein (Papiere vom Ein-Ausklarieren/Liegeplatzvertrag o.ä.), verliert es seinen Status als „EU-Ware“.

Wichtig ist außerdem, dass die Yacht nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Türkei lag. Die türkischen Behörden fordern, dass ausländische Yachten im Transit mindestens einmal alle 5 Jahre ausklariert haben und dann wieder eingereist sind. Meist genügen ein, zwei Tage im Ausland. Ansonsten fällt Überziehungsstrafe an, die je nach Zeitdauer der Überschreitung erheblich sein kann.

Die Folge: Es kann passieren, dass beim nächsten Einklarieren in der EU Zöllner den Zeitwert des Bootes zum nationalen Steuersatz Zwangs-Nachversteuern. Bislang achten zumindest griechische Behörden aber nicht darauf. Das die bei der aktuellen Finanz-Krise so bleibt, ist aber keinesfalls sicher. Also möglichst einen MwSt-Nachweis geben lassen (am besten Original-Rechnung mit Nachweis als Kopie), damit es keine Probleme gibt.

Der Verkauf in Griechenland hat damit auch den Vorteil, dass damit in Zukunft belegt werden kann, dass das Schiff sich zumindest zum Zeitpunkt des Verkaufs in der EU befunden hat.

Vor einem Kauf ist ein professionelles Gutachten („Prepurchase Survey“) zum Zustand des Schiffes empfehlenswert. Insbesondere bei den wunderschönen, aber für Laien kaum bewertbaren, Gulets. Manchmal hat der Verkäufer ein eigenes Wertgutachten erstellen lassen, manchmal nicht. Dieses Gutachten hat nur beschränkten Wert, da es eine Einschätzung eines Gutachters für den Verkäufer darstellt. Erst bei einem Prepurchase Survey im Auftrag des Käufers wird das Schiff im Interesse des Käufers und aktuell technisch geprüft. In vielen Ländern sind solche Gutachten mittlerweile üblich, um sich vor teuren Überraschungen nach dem kauf zu schützen. Je nach Aufwand starten die Preise bei ca. 1500-1800 Euro für eine Einschätzung des Zustands von Rumpf, Rigg, Maschine und mehr. Je nachdem wie genau Investitionsbedarf und einzelne Komponenten untersucht werden, steigen die Kosten deutlich an.


Etablierte deutschsprachige Gutachter in der Türkei:
Yusuf Civelekoglu aus Bodrum mit seiner Firma marineSolutions. Er hat in Heidelberg Physik studiert und ist Gutachter für Pantenius. Web: www.marinesol.org

Günter Babinski, ehemaliger Bootsbauer aus Hamburg und Skipper, der in Marmaris wohnt. Beschreibung auf dem Insider: www.insidersegeln.com/aktuell/Babinski.php

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