Wie aus- und einklarieren, wenn Eigner nicht dabei ist
08.10.2012
Antwort von Salih Yigit, Lodos Yachting Agent in Bozburun:
Es genügt eine Vollmacht des Eigners, in der dargestellt ist, dass Skipper A das Boot B von X nach Y über die Häfen Z überführen darf.
Wichtig: Name, Vorname sowie Passnummer von Eigner und Skipper müssen auf der Vollmacht stehen. (zur Passnummer muss die jeweilige Nationlität mit angegeben sein z.B. deutscher Reisepass Nr. xxxxxxxxxxxx). Außerdem natürlich der Bootsname und die Flagge.
Am Ende der Vollmacht muss der Eigner mit vollem Namen stehen und das Dokument unterschrieben sein. Das Ganze kann in englischer Sprache abgefasst werden. Mit dem vorhandenen Transitlog (Y2 Pages) wird dann ausklariert.
Viele Grüße
Salih Yigit
Lodos Yachting Agent, Bozburun
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